vision4it Cloud

Allgemeine Geschäftsbedingungen „vision4it Cloud“

Entwurf – noch nicht rechtsverbindlich. Die Texte werden derzeit rechtlich geprüft.
Hinweise für die rechtliche Prüfung (nur im Entwurf sichtbar)

Der Entwurf stammt von Claude (KI) und ist keine Rechtsberatung. Mit [Annahme] sind Punkte markiert, die nicht entschieden, sondern vorgeschlagen wurden.

  1. EU Data Act (Art. 23 ff., anwendbar seit 12.09.2025): Umsetzung in § 9 AGB: Wechselrecht, Übergangszeitraum bis 30 Tage, danach 30 Tage Datenabruf, Löschung, keine Wechselentgelte. Bitte prüfen, ob Übergangs- und Abrufzeitraum so genügen (Art. 25 Abs. 2) und ob die Liste der exportierbaren Daten (Art. 25 Abs. 2 lit. e) ausführlich genug ist.
  2. Gratismonat: Fällt der kostenlose erste Monat unter eine Ausnahme des Data Act (Testversion)? Ist „einmal je Unternehmen, auch bei mehreren Konten“ (§ 7 Abs. 3) durchsetzbar formuliert?
  3. Haftung (§ 10): Höchstbetrag in Höhe der Vergütung der letzten 12 Monate für leicht fahrlässige Kardinalpflichtverletzungen – Wirksamkeit nach § 307 BGB im B2B-Verkehr? Begrenzung bei Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand.
  4. Änderungsklausel (§ 12) und Preisanpassung (§ 7 Abs. 5): Zustimmungsfiktion im B2B-Verkehr.
  5. WIIT AG: Ist der Colocation-Betreiber ohne logischen Zugriff Unterauftragsverarbeiter? Derzeit transparent in Anlage 2 aufgeführt. Vertrag mit der WIIT AG auf Datenschutzregeln prüfen.
  6. Verwaltungszugang (§ 5 Abs. 3 AGB, § 4 AVV): vision4it behält einen Administratorzugang auf jeder VM. Die Beschreibung im Portal wurde angepasst (vorher: „kein Zugang“). Bitte die Formulierung prüfen.
  7. [Annahme] von Claude: Zahlungsziel 14 Tage; Wartung höchstens 4 h/Monat mit 3 Werktagen Vorlauf; Gutschrift anteilig auf Antrag; Wiederherstellung ganzer VM inklusive, einzelner Dateien nach Aufwand; Meldung von Datenschutzverletzungen möglichst binnen 24 h; Inspektionen mit 14 Tagen Vorlauf.
  8. Lücken, die vision4it füllen muss: Datenschutzbeauftragter (§ 6 Abs. 6 AVV), Aufbewahrungsdauer der Sicherungen, Intervalle für Wiederherstellungstests und Überprüfung, Angaben zum Rechenzentrum (Zutritt, Zertifizierungen, Strom, Kühlung).
  9. Datenschutzerklärung für das Portal selbst (Registrierungsdaten, Sitzungs-Cookie, Protokolle): Der Footer verweist auf vision4it.de/datenschutz – deckt diese das Portal ab?
  10. Gerichtsstand: Sitz von vision4it (Dormagen) gewählt – bitte bestätigen.

Stand: Entwurf Oktober 2026 · vision4it GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Cloud-Leistungen „vision4it Cloud“, die über das Kundenportal portal.v4it.tech geschlossen werden. Anbieter ist die vision4it GmbH, Siemensstraße 8, 41542 Dormagen, Amtsgericht Mönchengladbach HRB 22650, USt-IdNr. DE369304034 („vision4it“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er als Unternehmer handelt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn vision4it ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Für andere Leistungen von vision4it (z. B. IT-Service, Wartungsverträge) gelten deren eigene Bedingungen. Für die Cloud-Leistungen gehen diese AGB vor.

§ 2 Leistungen

  1. vision4it stellt dem Kunden je bestelltem Paket eine eigene virtuelle Maschine (VM) mit vorinstallierter Nextcloud bereit. Die VM läuft in einem Rechenzentrum in Düsseldorf. Umfang je Paket:
    • Basis: 2 virtuelle CPU-Kerne, 4 GB Arbeitsspeicher, 1 TB Speicherplatz;
    • Collaboration: 4 virtuelle CPU-Kerne, 8 GB Arbeitsspeicher, 1 TB Speicherplatz sowie die Bearbeitung von Office-Dokumenten im Browser über einen zentralen Online-Office-Server (Collabora Online) von vision4it.
  2. Die Nextcloud ist unter einer Adresse name.v4it.tech mit einem TLS-Zertifikat erreichbar. Die Adresse wird dem Kunden für die Vertragsdauer überlassen; über die Domain v4it.tech verfügt allein vision4it. Eine einmal vergebene Adresse wird nicht an Dritte neu vergeben.
  3. Für den Versand von E-Mails aus der Nextcloud (z. B. Freigabe-Hinweise, Passwort-Rücksetzungen) richtet vision4it ein Versandpostfach auf dem Mailserver von vision4it ein. Es dient nur diesem Zweck und ist auf 200 E-Mails je Stunde begrenzt. Massen- und Werbeversand sind nicht gestattet.
  4. vision4it sichert die gesamte VM täglich auf einen gesonderten Sicherungsserver. Auf Anfrage stellt vision4it den Stand einer vorhandenen Sicherung wieder her. Die Wiederherstellung der gesamten VM ist im Preis enthalten; die Wiederherstellung einzelner Dateien oder Daten erfolgt nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste von vision4it.
  5. vision4it überwacht die Erreichbarkeit der Nextcloud und beseitigt Störungen der Infrastruktur (Server, Speicher, Netz, Proxy).
  6. Der Kunde erhält über das Kundenportal einen Server-Zugang mit Administratorrechten (root, „WebSSH“) und kann die VM dort starten, herunterfahren und neu starten. Die Nextcloud und das Betriebssystem der VM administriert der Kunde selbst. Insbesondere das Einspielen von Updates der Nextcloud, ihrer Apps und des Betriebssystems, die Benutzerverwaltung und die Konfiguration obliegen dem Kunden.
  7. Beratung, Schulung, Datenübernahme und sonstige Unterstützung bei der Nutzung sind nicht im Preis enthalten. vision4it erbringt sie auf Wunsch nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

§ 3 Kundenkonto und Vertragsschluss

  1. Voraussetzung für eine Bestellung ist ein Kundenkonto. Es entsteht mit der Registrierung und der Bestätigung der E-Mail-Adresse. Der Kunde hat wahre und vollständige Angaben zu machen und Änderungen (insbesondere Anschrift und E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen.
  2. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder mit der Bereitstellung der VM zustande, je nachdem, was zuerst geschieht.
  3. vision4it kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bis zum Ausgleich der ersten Rechnung kann ein Kunde höchstens zwei Pakete gleichzeitig nutzen.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung

  1. vision4it sagt eine Verfügbarkeit der Nextcloud von 99 % im Monatsmittel zu. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit am Übergabepunkt, dem Internetanschluss des Rechenzentrums.
  2. Nicht als Ausfallzeit gelten
    • angekündigte Wartungsarbeiten (Ankündigung mindestens drei Werktage vorher per E-Mail, möglichst außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr, höchstens vier Stunden je Kalendermonat);
    • Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere durch eigene Konfiguration, Updates, Software oder das Herunterfahren der VM;
    • Sperren nach § 6;
    • Störungen außerhalb des Einflussbereichs von vision4it, insbesondere höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze und Angriffe Dritter (z. B. DDoS), die trotz angemessener Schutzmaßnahmen eintreten.
  3. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat die Zusage, schreibt vision4it dem Kunden auf Antrag die Monatsvergütung anteilig für die darüber hinausgehende Ausfallzeit gut. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats in Textform zu stellen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und verwendet sichere Passwörter. Für die Sicherheit der VM nach der Übergabe, insbesondere für Updates, Benutzerkonten und installierte Software, ist der Kunde verantwortlich.
  2. Der Kunde nutzt die Leistungen nur im Rahmen der Gesetze. Untersagt sind insbesondere: das Speichern oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte; der Versand unerwünschter E-Mails; Angriffe auf andere Systeme, Portscans und das Verbreiten von Schadsoftware; der Betrieb offener Proxys, Anonymisierungsdienste oder von Krypto-Mining; jede Nutzung, die die Infrastruktur von vision4it oder anderer Kunden beeinträchtigt.
  3. Für Betrieb, Störungsbeseitigung und Wiederherstellung besteht auf der VM ein Verwaltungszugang von vision4it (Benutzer „vanss“). Der Kunde soll diesen Zugang und die Überwachung der Erreichbarkeit nicht entfernen oder verändern. Tut er es doch, kann vision4it die davon abhängigen Leistungen (insbesondere Störungsbeseitigung innerhalb der VM, Einrichtung des Mailversands und Wiederherstellungen) nicht oder nur eingeschränkt erbringen; § 4 gilt dafür nicht.
  4. Die tägliche Sicherung durch vision4it ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden für geschäftskritische Daten.
  5. Der Kunde stellt vision4it von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, soweit er dies zu vertreten hat. Dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Sperre

  1. vision4it darf den Zugang zur Nextcloud sperren und die VM herunterfahren,
    • wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist und trotz Mahnung mit Androhung der Sperre nicht innerhalb von 14 Tagen zahlt;
    • sofort, wenn von der VM eine Gefahr für Systeme von vision4it oder Dritter ausgeht (z. B. Angriff, Schadsoftware, Spam) oder ein schwerer Verstoß gegen § 5 Abs. 2 vorliegt.
  2. vision4it informiert den Kunden unverzüglich über die Sperre und den Grund und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Daten werden durch eine Sperre nicht gelöscht. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bestehen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung beträgt je VM monatlich 19,00 € (Basis) bzw. 39,00 € (Collaboration), jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
  2. Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag der Bereitstellung. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen.
  3. Für das erste Paket eines Unternehmens entfällt die Vergütung für den ersten Abrechnungsmonat. Dieser Vorteil wird je Unternehmen nur einmal gewährt, auch bei mehreren Kundenkonten.
  4. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail versandt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  5. vision4it kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden kündigen; darauf weist vision4it in der Ankündigung hin.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über ein Paket läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für vision4it liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erneut gegen § 5 Abs. 2 verstößt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an office@vision4it.de).
  4. Für den laufenden Abrechnungsmonat bereits gezahlte Vergütung wird bei einer Kündigung durch den Kunden nicht erstattet.

§ 9 Datenexport, Anbieterwechsel und Vertragsende

  1. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst exportieren, insbesondere Dateien (WebDAV), Kalender (CalDAV/iCalendar) und Kontakte (CardDAV/vCard) über die Funktionen der Nextcloud sowie über den Server-Zugang. Auf Anforderung stellt vision4it zusätzlich einen Export der Datenbank und der Dateien in gängigen Formaten bereit.
  2. Auf Verlangen des Kunden unterstützt vision4it den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur. Der Kunde kann dafür einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen nach Ende der Kündigungsfrist verlangen, in dem die Leistungen zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden. Für den Wechsel selbst erhebt vision4it keine Entgelte.
  3. Nach Vertragsende (bzw. nach Ende des Übergangszeitraums) wird der Zugang gesperrt und die VM heruntergefahren. Die Daten bleiben für 30 Tage gespeichert. In dieser Zeit stellt vision4it auf Anforderung in Textform einen vollständigen Export bereit oder gibt die VM vorübergehend für den Export frei.
  4. Nach Ablauf der 30 Tage löscht vision4it die VM mit allen Daten vollständig, sofern der Kunde nichts anderes verlangt hat. Sicherungen werden mit dem Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist überschrieben. Auf Anfrage bestätigt vision4it die Löschung in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von vision4it (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

  1. vision4it haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet vision4it nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Paket gezahlt hat.
  3. Für den Verlust von Daten haftet vision4it nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von vision4it.
  6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 1.

§ 11 Datenschutz

  1. Soweit vision4it im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er wird mit der Bestellung Bestandteil des Vertrags.
  2. Die Verarbeitung der Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung und Abrechnung erfolgt nach der Datenschutzerklärung von vision4it.

§ 12 Änderungen dieser AGB

  1. vision4it kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichem Grund (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, technische Entwicklung) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Hauptleistungspflichten und die Vergütung werden auf diesem Weg nicht geändert; für Preise gilt § 7 Abs. 5.
  2. vision4it teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und das Recht zur Kündigung bis zum Wirksamwerden weist vision4it in der Mitteilung hin.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von vision4it, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Erklärungen können, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, in Textform abgegeben werden.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Auftragsverarbeitungsvertrag